Reglement des. 19. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik
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REGLEMENT Der
19. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik präsentiert internationale Film-,
Video- und Fernsehproduktionen, die ein entwicklungspolitisches Thema, ein
Nord-Süd-Thema, Themen der Einen Welt, der interkulturellen Begegnung
oder der Agenda 21 behandeln. Im
Rahmen des 19. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik wird der 4.
Eine-Welt-Filmpreis NRW verliehen. Der Preis, der vom Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein
Westfalen gestiftet wird, ist mit 3.000 EUR, 2.000 EUR und 1.000 EUR
dotiert. Veranstalter ist die Arbeitsgemeinschaft Fernsehworkshop Entwicklungspolitik. Der
1. Teil des Fernsehworkshop Entwicklungspolitik findet vom 10.-13.05.2007
in der Evangelischen Akademie Arnoldshain statt, die Preisverleihung am
14.06.2007 in Köln und die Präsentation der empfohlenen und
ausgezeichneten Beiträge im Juni und September 2007. Für
die Sichtungsveranstaltung können Film-, Video- und Fernsehproduktionen
angemeldet werden, a)
die entweder nach dem 01.01.2004 (gilt für ausländische Produktionen und
Koproduktionen) oder nach dem 01.01.2005 (gilt für inländische
Produktionen) fertiggestellt oder in Deutschland herausgebracht wurden, b)
die ein entwicklungspolitisches Thema, ein Nord-Süd-Thema, Themen
der Einen Welt, der interkulturellen Begegnung oder der Agenda 21
behandeln, c)
die für den nichtgewerblichen Bereich verfügbar sind oder verfügbar
gemacht werden können. Filme
jeden Genres zum Thema Entwicklungspolitik, Eine Welt, Agenda 21 können
eingereicht werden. Es gibt keine Beschränkung der Filmlänge. Pro
AutorIn können drei Filme eingereicht werden. Folgende Formate können bei der Sichtungsveranstaltung berücksichtigt werden: 16
mm, 35 mm, BETA-SP, VHS (PAL, NTSC), DVD. Bitte teilen Sie bei der
Anmeldung mit, in welchen Formaten der Film verfügbar ist. Eine
Auswahlkommission des Geschäftsführenden Ausschusses des 19.
Fernsehworkshop Entwicklungspolitik entscheidet nach den oben genannten
Kriterien über die Aufnahme in das offizielle Programm. Ausnahmen sind
vorbehalten. Die
anmeldenden Personen und Institutionen werden unverzüglich über die
Aufnahme in das Programm informiert. Produktionen, die nicht im
offiziellen Programm der Sichtungsveranstaltung gezeigt werden, können
– nach Rücksprache mit den Anmeldenden – in einem besonderen
Videoraum zur Sichtung zugänglich sein. Eine
Jury wird die eingereichten Produktionen nach folgenden Kriterien
bewerten: a)
Nominierung unter dem Aspekt der besonderen Eignung für die
entwicklungsbezogene Bildungsarbeit und das Globale Lernen, b)
Nominierung für den 4. Eine-Welt-Filmpreis NRW. Insgesamt
wird die Jury eine Empfehlungsliste erstellen, in der auf die Qualität
der Filme aufmerksam gemacht wird. Diese Liste wird veröffentlicht. Die
empfohlenen Filme werden im Juni/September 2007 öffentlich vorgestellt
und nach Rücksprache an verschiedenen Orten und in NRW gezeigt. Zur
Sichtung angemeldete Filme und Videos müssen als VHS/DVD bis
zum 11.04.2007 bei folgender Adresse eingegangen sein. 19. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik Die Dokumente für den Rückversand
(besonders bei ausländischen Filmen Wiedereinfuhrpapiere für das
Produktionsland, die die Zollbehörden verlangen) müssen der Sendung
unbedingt beigefügt sein. In einem Katalog (im Internet und als Print) werden Informationen zu allen eingereichten Filmen dokumentiert. Der
Anmeldung sollten ein kurzer Katalogtext sowie ein Foto des Films
beiliegen. Filmen,
die nicht in englischer oder deutscher Sprache sind, muss eine Dialogliste
beigefügt sein, die in einer dieser Sprachen verfasst ist. Durch
die Anmeldung werden dem Veranstalter des 19. Fernsehworkshop
Entwicklungspolitik alle Rechte für die Vorführung vor Sachverständigen
und besonderem Publikum (Auswahlkommission, Sichtung, Präsentation der
ausgewählten Film im Rahmen der Preisverleihung) überlassen. Es
entstehen dem Veranstalter daraus keine Kosten und keine Verpflichtungen. Die
eingereichten Film- und Videoproduktionen müssen durch den Anmeldenden
versichert sein. Die Rücksendung des Materials erfolgt bis zum
25.07.2007. Der Veranstalter trägt lediglich die Kosten des Rücktransports. Über
alle in diesen Richtlinien enthaltenen Fragen sowie in allen Zweifelsfällen
entscheidet der Geschäftsführende Ausschuss des 19. Fernsehworkshop
Entwicklungspolitik. Gerichtsstand ist Hamburg. Die
Anmeldung zum 19. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik und die Einsendung
von Filmmaterial gilt gleichzeitig als Anerkennung dieses Reglements. Hamburg,
im Januar 2007 |