Reglement

Der 18. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik präsentiert internationale Film-, Video- und Fernsehproduktionen, die einen entwicklungsbezogenen Beitrag leisten, Themen der Einen Welt, der interkulturellen Begegnung oder der Agenda 21 behandeln.

Im Rahmen des Fernsehworkshop Entwicklungspolitik wird der 3. Eine-Welt-Filmpreis NRW verliehen. Der Preis, der vom Ministerium für Umwelt und Entwicklung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen gestiftet wird, ist mit 3.000 EUR, 2.000 EUR und 1.000 EUR dotiert.

Veranstalter ist die Arbeitsgemeinschaft Fernsehworkshop Entwicklungspolitik.

Der 1. Teil des Fernsehworkshop Entwicklungspolitik findet vom 24.-27.06.2005 in der Evangelischen Akademie Arnoldshain statt, die Preisverleihung und die Präsentation der empfohlenen und ausgezeichneten Beiträge im September 2005 in NRW.

Für die Sichtungsveranstaltung können Film-, Video- und Fernsehproduktionen angemeldet werden,

  • die entweder nach dem 01.01.2002 (gilt für ausländische Produktionen und Koproduktionen) oder nach dem 01.01.2003 (gilt für inländische Produktionen) fertiggestellt oder in Deutschland herausgebracht wurden,

  • die einen entwicklungspolitischen Bezug haben, bzw. ein Thema der Einen Welt oder der Agenda 21 behandeln,

  • die für den nichtgewerblichen Bereich verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden können.

Filme jeden Genres zum Thema Entwicklungspolitik, Eine Welt, Agenda 21 können eingereicht werden. Es gibt keine Beschränkung der Filmlänge.

Pro AutorIn können drei Filme eingereicht werden.

Folgende Formate können bei der Sichtungsveranstaltung berücksichtigt werden:

16 mm, 35 mm, BETA-SP, VHS (PAL, NTSC), DVD. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit, in welchen Formaten der Film verfügbar ist.

Eine Auswahlkommission des Geschäftsführenden Ausschusses des 18. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik entscheidet nach den oben genannten Kriterien über die Aufnahme in das offizielle Programm. Ausnahmen sind vorbehalten.

Die anmeldenden Personen und Institutionen werden unverzüglich über die Aufnahme in das Programm informiert. Produktionen, die nicht im offiziellen Programm der Sichtungsveranstaltung gezeigt werden, können – nach Rücksprache mit den Anmeldenden – in einem besonderen Videoraum zur Sichtung zugänglich sein.  

Eine Jury wird die eingereichten Produktionen nach folgenden Kriterien bewerten:

  • Nominierung unter dem Aspekt der besonderen Eignung für die entwicklungsbezogene Bildungsarbeit

  • Nominierung für den 3. Eine-Welt-Filmpreis NRW.

Insgesamt wird die Jury eine Empfehlungsliste erstellen, in der auf die Qualität der Filme aufmerksam gemacht wird. Diese Liste wird veröffentlicht. Die empfohlenen Filme werden im September 2005 öffentlich vorgestellt und nach Rücksprache in verschiedenen Kommunen und in NRW gezeigt.

Zur Sichtung angemeldete Filme und Videos müssen im VHS-Format bis zum 10.05.2005 bei folgender Adresse eingegangen sein.

Adresse: 18. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik,
c/o Büro für Kultur- und Medienproj
ekte gGmbH
Postfach 500161 . 22701 Hamburg,

Gaußstr. 25a . 22765 Hamburg

Die Dokumente für den Rückversand (besonders bei ausländischen Filmen Wiedereinfuhrpapiere für das Produktionsland, die die Zollbehörden verlangen) müssen der Sendung unbedingt beigefügt sein.

In einem Katalog (im Internet und als Print) werden Informationen zu allen eingereichten Filmen dokumentiert.

Der Anmeldung sollten ein kurzer Katalogtext sowie ein Foto des Films beiliegen.

Filmen, die nicht in englischer oder deutscher Sprache sind, muss eine Dialogliste beigefügt sein, die in einer dieser Sprachen verfasst ist.

Durch die Anmeldung werden dem Veranstalter des Fernsehworkshop Entwicklungspolitik alle Rechte für die Vorführung vor Sachverständigen und besonderem Publikum (Auswahlkommission, Sichtung, Präsentation der ausgewählten Film im Rahmen der Preisverleihung) überlassen. Es entstehen dem Veranstalter daraus keine Kosten und keine Verpflichtungen.

Die eingereichten Film- und Videoproduktionen müssen durch den Anmeldenden versichert sein. Die Rücksendung des Materials erfolgt bis zum 25.07.2005. Der Veranstalter trägt lediglich die Kosten des Rücktransports.

Über alle in diesen Richtlinien enthaltenen Fragen sowie in allen Zweifelsfällen entscheidet der Geschäftsführende Ausschuss des 18. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik. Gerichtsstand ist Hamburg.

Die Anmeldung zum 18. Fernsehworkshop Entwicklungspolitik und die Einsendung von Filmmaterial gilt gleichzeitig als Anerkennung dieses Reglements.

Hamburg, Februar 2005